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   BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14   

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BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14 (https://dejure.org/2015,1876)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14 (https://dejure.org/2015,1876)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 1 WDS-VR 2.14 (https://dejure.org/2015,1876)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2
    Auswahlentscheidung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungszeitraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenstreit; Sonderbeurteilung; Vergleichbarkeit von Beurteilungen; vorläufige Rückgängigmachung der Dienstpostenbesetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 3 Abs 1 SG
    Auswahlverfahren; Vergleichbarkeit von Beurteilungen; Beurteilungszeitraum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 3 Abs 1 SG
    Auswahlverfahren; Vergleichbarkeit von Beurteilungen; Beurteilungszeitraum

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit eines Leistungsvergleichs in einem Auswahlverfahren zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens

  • rewis.io

    Auswahlverfahren; Vergleichbarkeit von Beurteilungen; Beurteilungszeitraum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1
    Maßgeblichkeit eines Leistungsvergleichs in einem Auswahlverfahren zur Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstliche Beurteilungen im Konkurrentenstreit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenstreit in der Bundeswehr - und der vorläufige Rechtsschutz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Vergleichbarkeit, unterschiedlicher

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
    Das Bundesministerium der Verteidigung wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zu einer Entscheidung des Senats über den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gegen die Auswahlentscheidung des Abteilungsleiters Personal im Bundesministerium der Verteidigung vom 10. September 2014 (BVerwG 1 WB 44.14) die Versetzung des Beigeladenen auf den Dienstposten des ...leiters ... im ...amt ... vorläufig rückgängig zu machen.

    In der Hauptsache hat er mit Schriftsatz vom 26. September 2014 die gerichtliche Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht beantragt; dieses vom Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - mit einer Stellungnahme vom 6. Oktober 2014 vorgelegte Verfahren ist beim Senat unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 44.14 anhängig.

    Die Unterlagen des Auswahlverfahrens, der Anlagenband zu der Stellungnahme des Präsidenten des ... vom 1. Dezember 2014, die Personalgrundakten des Antragstellers und des Beigeladenen, jeweils Hauptteile A bis D, und die Akten des Hauptsacheverfahrens (BVerwG 1 WB 44.14) haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Sachlich zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der - bereits anhängigen (BVerwG 1 WB 44.14) - Hauptsache (§ 123 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 21 Abs. 1 Satz 1 WBO).

    Zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG) des Antragstellers ist das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, bis zu einer Entscheidung des Senats über den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gegen die Auswahlentscheidung des Abteilungsleiters Personal im Bundesministerium der Verteidigung vom 10. September 2014 (BVerwG 1 WB 44.14) die Versetzung des Beigeladenen auf den Dienstposten des ...leiters ... im ... vorläufig rückgängig zu machen.

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung - für alle Beurteilten gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (vgl. für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Von diesem Erfordernis wird der beurteilende Vorgesetzte nicht dadurch entbunden, dass er die Tätigkeit des Beigeladenen in der Zeit vor Beginn des Unterstellungsverhältnisses nicht aus eigener Anschauung beurteilen kann; er hat sich vielmehr - ebenso wie im Falle des Antragstellers geschehen - die ihm fehlenden eigenen Erkenntnisse durch Anforderung und Auswertung eines Beurteilungsbeitrags des früheren Vorgesetzten zu verschaffen (vgl. für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - juris Rn. 11 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
    Zwar verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; der Beigeladene müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 -BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N.).

    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
    Dies gilt auch dann, wenn - wie im Falle des Beigeladenen - die Personalmaßnahmen, die der Tätigkeit zugrunde liegen, wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurden (Auswahlentscheidungen vom 4. Dezember 2013 und 7. Mai 2014 mit zugehörigen Versetzungsverfügungen) oder voraussichtlich aufzuheben sind (Auswahlentscheidung vom 10. September 2014 und Versetzungsverfügung vom 12. September 2014) (vgl. für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 58 und 60).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
    Aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt ferner die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben dann, wenn mehrere Bewerber den Anforderungskriterien gerecht werden und deshalb über die erforderliche Eignung für den Dienstposten verfügen, - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl., auch zum Folgenden, z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - juris Rn. 36 m.w.N.; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
    a) Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung - nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
    Nach der Rechtsprechung des Senats und des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 1 WDS-VR 2.10 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 Rn. 20 f. und vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 - BVerwGE 141, 271 Rn. 29 f. sowie Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 17) kann sich in Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung eines Dienstpostens ein Anordnungsgrund jedoch daraus ergeben, dass ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung erlangt, der im Fall des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu berücksichtigen wäre; dabei geht es um den materiellen Erfahrungsvorsprung, der sich - unabhängig von bestimmten Beurteilungszeiträumen oder Beurteilungsstichtagen - in dem Leistungsbild des ausgewählten Bewerbers niederschlägt und den der rechtswidrig übergangene Bewerber nicht mehr ausgleichen kann.
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14
    Zur Dokumentation verpflichtet ist dabei primär die Stelle, die für die zu treffende Auswahlentscheidung zuständig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 - Rn. 27).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

  • BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11

    Auswahlverfahren; Konkurrentenstreit; Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit

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